Förderkreis für Heimatmuseum und Dorfgeschichte Auersmacher e.V.
Herzlich willkommen!

Manfred Paschwitz
Vorsitzender des Förderkreises für Heimatmuseum und Dorfgeschichte
Das „Alte Bauernhaus“ in Auersmacher ist ein besonderer Erlebnisort. Das Anwesen ist sowohl Heimatmuseum als auch Pilgerrast mit Unterkunftsangebot. Hier wird spürbar wie unsere Vorfahren gelebt und gewohnt haben.

Kirsten Doods
Ortsvorsteherin von Auersmacher
Egal ob Sie unser Bauernhaus besichtigen, als Pilger übernachten oder vielleicht den Bund der Ehe bei uns schließen möchten, ich wünsche Ihnen einen schönen Aufenthalt, genießen Sie die Stunden und behalten Sie unser Heimatmuseum und Auersmacher in hoffentlich bester Erinnerung. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Rainer Lang
Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf
Das Alte Bauernhaus im Herzen des 2500-Seelen Dorfes wurde mit viel Herzblut und Liebe zum Detail von Ehrenamtlichen denkmalgerecht restauriert. Heute erfüllen viele Veranstaltungen das Haus mit regem, geselligem Leben. Dies alles ist nur durch das große Engagement der Vereinsmitglieder möglich. Wir können stolz und dankbar dafür sein, dass die Helferinnen und Helfer so einbringen – was heute keine Selbstverständlichkeit ist.
Der Verein
Der Förderkreis für Heimat- und Dorfgeschichte Auersmacher e. V. lebt vom großen ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder. Mit viel persönlichem Einsatz widmen sie sich der Erforschung, Bewahrung und Vermittlung der Geschichte des Saarortes Auersmacher in der Gemeinde Kleinblittersdorf. Ihr Ziel ist es, die historischen Wurzeln des Dorfes sichtbar zu machen und das Wissen über das Leben früherer Generationen lebendig zu halten. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht das „Alte Bauernhaus“, ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem 18. Jahrhundert.
Durch zahlreiche Arbeitsstunden, fachliche Kenntnisse und große Leidenschaft haben die Mitglieder das Haus erhalten und zu einem Heimatmuseum entwickelt. Heute ermöglicht es Besucherinnen und Besuchern einen anschaulichen Einblick in die bäuerliche Wohn- und Alltagskultur der Region.
Förderkreis für Heimatmuseum und
Dorfgeschichte e. V.
Vorsitzender
Manfred Paschwitz
Schwarzwaldstraße 13
66271 Kleinblittersdorf
Pflege des Brauchtums und der Tradition
Die Aufgabe
Mit Führungen, Veranstaltungen und heimatgeschichtlichen Aktivitäten tragen die Ehrenamtlichen dazu bei, die Geschichte Auersmachers lebendig zu halten und die kulturelle Identität des Dorfes zu stärken.
Seit vielen Jahren organisiert der Verein dazu eine Vielzahl von Veranstaltungen, bei denen altes Handwerk, traditionelle Arbeitsweisen und regionale Feste wieder erlebbar werden. Ob Getreidedreschen mit historischer Dreschmaschine, Kartoffel-, Obst- oder Sauerkrautfeste, historische Darstellungen oder Märkte – stets steht die Vermittlung von Heimatgeschichte und regionaler Kultur im Mittelpunkt. Auch größere Veranstaltungen und Jubiläen mit tausenden Besucherinnen und Besuchern zeigen, wie groß das Interesse an der Pflege und Weitergabe dieser Traditionen ist. Die folgenden Veranstaltungen geben einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten des Förderkreises im Laufe der Jahre.
Veranstaltungshistorie
- 1996 Getreidedreschen mit alter Dreschmaschine
- 1997 Kartoffelfest
- 1998 Schlachtfest
- 1999 Sauerkrautfest
- 2000 Getreidefest
- 2001 Obstfest
- 2002 Historischer Umzug zur 1225 Jahr Feier (10 000 Besucher)
- 2003 Historische Hochzeit
- 2004 Getreidedreschen mit alter Dreschmaschine
- 2005 Wanderung am 1. Mai zum Wintringer Hof
- 2006 Jakobsmarkt
- 2007 Biosphärenfest (5.000 Besucher)
- 2008 Ministerpräsident on Tour (300 Wanderer unterwegs)
- 2009 Markierungsstein am Jakobsweg
- 2009 Adventskalenderfenster
- 2010 Wäschefest wie zu Großmutters Zeiten
- 2011 Biosphärenmarkt
- 2012 25-jähriges Jubiläum (16. November)
- 2019 1. Auersmacher Wollfest
- 2022 2. Auersmacher Wollfest
- 2023 3. Auersmacher Wollfest
- 2024 4. Auersmacher Wollfest
- 2025 5. Auersmacher Wollfest
Interessenbekundung an einer Vereinsmitgliedschaft
Satzung
§ 1 – Name und Sitz
Der Verein führt den Namen ,,Förderkreis für Heimatmuseum und Dorfgeschichte Auersmacher e.V.“. Er hat seinen Sitz in Kleinblittersdorf-Auersmacher. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 – Ziel und Zweck
Der Verein erstrebt die Errichtung und Unterhaltung eines Heimatmuseums in Auersmacher und die Erforschung der heimatlichen Geschichte. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen, politischen oder religiösen Ziele. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 – Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Aufnahmegesuche bedürfen der Schriftform. Über die Aufnahme oder den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Maßgabe dieser Satzung. Die Mitgliedschaft endet durch:
a) freiwilligen Austritt, der schriftlich spätestens 4 Wochen vor Quartalsende zu erklären ist,
b) Tod,
c) Ausschluss bei Verstoß gegen Vereinsinteressen.
Das Mitglied hat das Recht der Berufung innerhalb eines Monats an die Mitgliederversammlung; deren Bescheid ist endgültig.
§ 4 – Mitgliedsbeiträge, Geschäftsjahr
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr istdas Kalenderjahr.
§ 5 – Organe
Der Verein handelt durch seine Organe. Diese sind:
1) der Vorstand
2) die Mitgliederversammlung
§ 6 – Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:
– 1. Vorsitzender
– 2. Vorsitzender
– Geschäftsführer
– Schatzmeister
– Organisationsleiter
– Beisitzer
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse bilden. Auch nach Ablauf der 2 Jahresfrist bleibt deralte Vorstand bis zur Neuwahl desselben im Amt. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vereinsvorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
§ 7 – Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung muss jährlich mindestens einmal einberufen werden. Die Einladung muss schriftlich8 Tage vorher erfolgen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens einDrittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.
§ 8 – Verfahrensvorschriften
Für die Organe des Vereins gelten folgende Verfahrensbestimmungen:
1. Beschlussfähigkeit ist gegeben ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder.
2. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich per Akklamation. Es entscheidet die einfache Mehrheit der anwesendenstimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
3. Anträge sind stets zulässig.
4. Wahlen erfolgen gleichfalls per Akklamation. Verlangt jedoch ein stimmberechtigtes Mitglied die Durchführung einer schriftlichen und geheimen Wahl, so ist entsprechend zu verfahren. Gewählt ist, wer die Mehrheit derabgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen. Führt diese erneut zur Stimmengleichheit, so entscheidet das durch den Versammlungsleiter zu ziehende Los.
5. Stimmübertragungen und Stimmenhäufungen sind nicht zulässig.
6. Protokollführung: Über die Versammlungen oder Sitzungen ist jeweils ein Protokoll zu führen, das die Zahl oder Namen der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder, die Tagesordnung, die Ergebnisse der Wahlen undAbstimmungen und die gefassten Beschlüsse im Wortlaut enthalten muss. Die Niederschrift wird durch dieUnterschrift des Versammlungsleiters beurkundet. Zur Fertigung der Niederschrift kann sich einer Hilfskraft odertechnischer Hilfsmittel bedient werden.
§ 9 – Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesendenstimmberechtigten Mitglieder dieses Gremiums beschlossen werden.
§ 10 – Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch den Beschluss der eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierzu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 11 – Mittelverwendung bei Auflösung oder Wegfall der Steuerbegünstigung
Das Vereinsvermögen geht bei einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke indas gemeinschaftliche, unteilbare und unveräußerliche Eigentum der Gemeinde Kleinblittersdorf über, die esunmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.





